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Hausanschlüsse müssen nicht nur technisch, sondern auch juristisch gut geplant sein. Janka Schwaibold* zeigt einige mögliche Stolpersteine.
Es klingt so einfach: Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitäts- beziehungsweise Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage oder der Gasanlage des Anschlussnehmers. Erstaunlicherweise macht fernab von großpolitischen Mode-Problemen im Energiebereich ausgerechnet diese schlichte physikalische Verbindung viel Ärger - und d
Dienstag, 5.08.2014, 13:46 Uhr
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